Wenn Du nicht genug deutsch sprichst, um Behandelnde zu verstehen, müssen ärztliche und psychotherapeutische Praxen und Kliniken gewährleisten, dass Du eine qualifizierte Übersetzung erhältst.
Dein Recht auf Verständigung, d.h. die Pflicht zur verständlichen Aufklärung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im Rahmen des Patientenrechtegesetzes verankert. Der maßgebliche Paragraf hierfür ist Paragraf 630e BGB "Aufklärungspflichten". Das gilt grundsätzlich für alle ambulanten und stationären Einrichtungen im Gesundheitswesen.
Paragraf 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BGB legt fest, dass die Aufklärung für Dich als Patient*in verständlich sein muss. Behandelnde sind verpflichtet Dich so über medizinische Maßnahmen aufzuklären, dass Du alle erhaltenen Angaben verstehst und auf dieser Basis eine informierte Entscheidung treffen kannst.
Obwohl § 630e BGB eine verständliche Aufklärung fordert, wird dies in der Realität nicht immer konsequent umgesetzt. Sprachbarrieren führen häufig zu unzureichender Aufklärung oder sogar zur Ablehnung von Behandlungen. Ein zentrales Problem ist die Kostenübernahme von Dolmetscher*innen. Diese ist rechtlich nicht geklärt. So greifen Mediziner*innen oft auf Angehörige, Mitarbeitende oder andere Patient*innen zurück, um die Kommunikation zu ermöglichen. Dies kann jedoch problematisch sein, da die Qualität der Übersetzung nicht immer gewährleistet ist. Manche Praxen und Krankenhäuser verwenden technische Hilfsmittel und Übersetzungsprogramme.
Bist Du in Deutschland gesetzlich versichert, hast Du das Recht, Deine eigene Akte einzusehen. Du kannst alle Daten als elektronische Abschrift mitnehmen. Das gilt für einzelne Praxen, sowie die gesammelten Daten bei Deiner Krankenkasse. Behandler*innen dürfen von Dir hierfür nur die Kosten für das Kopieren verlangen. Du kannst Laborwerte, Berichte oder Röntgenbilder jederzeit anderen Mediziner*innen vorlegen.
Das ist wichtig, wenn Behandler*innen eine Diagnose stellen, der Du nicht vertraust. Zum Beispiel, wenn Deinen beschriebenen Symptomen nicht mit entsprechenden Untersuchungen nachgekommen wurde.
Dein Recht auf Akteneinsicht, also die Einsicht in die eigene Patient*innenakte, ist im Patientenrechtegesetz (Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 630g BGB) festgeschrieben. Du hast ein Recht darauf, Einsicht in die vollständige Patient*innenakte zu erhalten.
Zweitmeinungsverfahren
Wenn Dir Mediziner*innen zu einem operativen Eingriff raten und Du Dir unsicher bist, ob Du dieser Einschätzung vertrauen kannst, hast Du das Recht die Meinung anderer Behandler*innen einzuholen. Das steht im Sozialgesetzbuch 5 unter Paragraf 27b.
Weil es oft mehrere Behandlungsmöglichkeiten gibt, hast Du das Recht, Dir für eine weitere Meinung eine Praxis bzw. ein*e Mediziner*in frei auszusuchen.
Medizinisches Personal und Behandler*innen hören Dir zu und protokollieren Deine Symptome.
Sie untersuchen die aktuellen Beschwerden, wegen derer Du vorstellig wirst. Sie erklären Dir ihre Befunde und von ihnen angedachte nächste Schritte.
Von Dir geäußerte körperliche und psychische Grenzen werden akzeptiert und geachtet.
Medizinisches Personal und Behandler*innen sind abgewandt und nicht bei Dir.
Sie nehmen Deine aktuellen Beschwerden nicht ernst und untersuchen nicht die Symptome, wegen derer Du vorstellig bist.
Es kann gut sein, dass sie, ohne Dich zu untersuchen eine Diagnose stellen, die nichts mit ihrem Fachgebiet zu tun hat, z.B. Knieschmerzen, Schlafstörungen, Rückenschmerzen aufgrund vermeintlichen Übergewichts oder Bauchschmerzen wegen Stress oder anderer psychischer Probleme.
Dir wird eine Überweisung zu Expert*innen für die weitere Untersuchung Deiner Beschwerden verweigert.
Von Dir geäußerte körperliche und psychische Grenzen werden missachtet und eventuell kommentiert, bewertet oder aktiv kleingeredet.
Dir Behandler*innen zu suchen, die Dich und Deine Beschwerden ernst nehmen, kann Dein Leben retten und ist langfristig wichtig für Deine Gesundheit. Damit du Dich nicht lange auf die Suche nach anderen Fachärzt*innen machen musst, kannst du Dir (bist Du gesetzlich versichert) beim Terminservice der 116117, oder der dazugehörigen App, in deiner Umgebung die freien Termine mitteilen lassen.
Du hast eine Kopfverletzung, Sehstörungen, Probleme beim Atmen, oder Schmerzen in der Brust, dann melde Dich schnellstmöglich beim ärztlichen Notdienst, als Notfall in einer anderen Praxis, oder gehe ins Krankenhaus.
Wenn Du medizinische Hilfe brauchst, aber kein lebensbedrohlicher Notfall vorliegt, (nachts, am Wochenende, oder wenn Du einen Hausbesuch brauchst), wähle die 116117.
Benenne und wiederhole deutlich Deine aktuellen Beschwerden und Symptome und erkläre, warum Du da bist.
Frage nach, ob Du heute wegen der von Dir geäußerten Beschwerden untersucht wirst.
Erkundige Dich nach den nächsten Schritten.
Frag nach, was Du tun sollst, wenn Deine Beschwerden sich nicht bessern.
Äußere immer, wenn eine Behandlung (auch wenn es eine Routine Behandlung ist) Dir Schmerzen bereitet, oder auf andere Weise unangenehm ist.
Jede Person hat andere körperliche und psychische Grenzen und diese verhandelst Du immer mit Dir selbst und nicht mit Mediziner*innen.
Lass Dich nicht verunsichern! Wenn eine Behandlung wiederholt gegen deine Grenzen verstößt, brich die Behandlung ab und werde woanders vorstellig. Bis auf wenige Ausnahmen können die meisten Untersuchungen respektvoll, achtsam und in Abstimmung mit von Patient*innen geäußerten Schmerzgrenzen durchgeführt werden.
Hier bekommst Du die meisten Überweisungen, Krankschreibungen und Termine.
Hier sollte man Dich korrekt einschätzen können (das ist wichtig, wenn andere fachärztliche Praxen mit Deiner Erlaubnis Informationen über Dich einholen).
Hier solltest Du Dich gehört fühlen, wenn Du spezifische Symptome hast und ohne Probleme Überweisungen zu weiteren Untersuchungen erhalten.
Bevor Du selbstständig in eine Psychiatrie fährst, solltest Du, wenn möglich eine psychosoziale Beratungsstelle aufsuchen.
Entlastende Gespräche können eventuell bereits hier stattfinden und es kann darüber gesprochen werden, ob ein Klinikaufenthalt derzeit überhaupt die richtige Wahl für Dich ist.
Die tatsächlichen Rahmenbedingungen eines Aufenthaltes in der Psychiatrie sind oft andere, als Menschen es aus Mediendarstellungen erwarten würden. Außerdem gibt es unterschiedliche Einrichtungen und Kliniken für psychische Anliegen und dementsprechend verschiedene Vorgehensweisen, hier eine Behandlung anzufangen.
Rassismus macht krank Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir sind fest davon überzeugt, dass das Internet für alle zugänglich sein sollte, und setzen uns dafür ein, eine Website bereitzustellen, die für das größtmögliche Publikum zugänglich ist – unabhängig von den individuellen Umständen und Fähigkeiten.
Um dies zu erreichen, halten wir uns so strikt wie möglich an die Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) des World Wide Web Consortiums (W3C) auf Stufe AA. Diese Richtlinien erklären, wie Webinhalte für Menschen mit einer Vielzahl von Behinderungen zugänglich gemacht werden können. Die Einhaltung dieser Richtlinien hilft uns sicherzustellen, dass die Website für alle Menschen zugänglich ist: Blinde, Menschen mit motorischen Einschränkungen, Sehbehinderungen, kognitiven Beeinträchtigungen und mehr.
Diese Website verwendet verschiedene Technologien, um sie jederzeit so barrierefrei wie möglich zu machen. Wir nutzen eine Barrierefreiheits-Schnittstelle, die es Personen mit spezifischen Einschränkungen ermöglicht, die Benutzeroberfläche (UI) der Website anzupassen und nach ihren persönlichen Bedürfnissen zu gestalten.
Zusätzlich verwendet die Website eine KI-gestützte Anwendung, die im Hintergrund läuft und den Barrierefreiheitsgrad kontinuierlich optimiert. Diese Anwendung verbessert das HTML der Website, passt Funktionen und Verhalten für Screenreader an, die von blinden Nutzern verwendet werden, und optimiert die Tastatursteuerung für Personen mit motorischen Einschränkungen.
Falls Sie auf eine Fehlfunktion stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, freuen wir uns über Ihr Feedback. Sie können die Betreiber der Website über die folgende E-Mail-Adresse kontaktieren:
Unsere Website implementiert ARIA-Attribute (Accessible Rich Internet Applications) zusammen mit verschiedenen Verhaltensanpassungen, um sicherzustellen, dass blinde Nutzer mit Screenreadern die Website problemlos lesen, verstehen und nutzen können. Sobald ein Screenreader-Nutzer die Website betritt, erhält er sofort eine Aufforderung, das Screenreader-Profil zu aktivieren, um die Seite optimal zu navigieren. Hier sind einige der wichtigsten Anpassungen für Screenreader-Nutzer:
Optimierung für Screenreader: Ein Hintergrundprozess analysiert kontinuierlich die Website und stellt sicher, dass sie auch nach Updates weiterhin den Standards entspricht. Dabei werden Screenreadern über ARIA-Attribute relevante Informationen bereitgestellt. Beispielsweise liefern wir korrekte Formulartitel, Beschreibungen für interaktive Icons (Social-Media-Icons, Suchsymbole, Warenkorbsymbole usw.), Validierungshinweise für Formulareingaben und Rollenzuweisungen für Elemente wie Schaltflächen, Menüs und Modaldialoge (Popups). Zudem analysiert der Hintergrundprozess alle Bilder der Website und generiert automatisch eine aussagekräftige Beschreibung als ALT-Text für nicht beschriftete Bilder. Falls ein Bild Text enthält, wird dieser mithilfe einer OCR-Technologie (optische Zeichenerkennung) extrahiert. Screenreader-Anpassungen können jederzeit durch Drücken der Tastenkombination Alt+1 aktiviert werden. Screenreader-Nutzer erhalten zudem automatisch Hinweise zur Aktivierung des Screenreader-Modus.
Diese Anpassungen sind mit allen gängigen Screenreadern kompatibel, einschließlich JAWS und NVDA.
Optimierung der Tastaturnavigation: Der Hintergrundprozess passt das HTML der Website an und implementiert verschiedene Verhaltensanpassungen über JavaScript, um eine vollständige Bedienbarkeit per Tastatur zu ermöglichen. Dazu gehören das Navigieren mit den Tasten Tab und Shift+Tab, das Bedienen von Dropdown-Menüs mit den Pfeiltasten, das Schließen von Menüs mit Esc, das Auslösen von Schaltflächen und Links mit Enter sowie das Navigieren zwischen Radio- und Checkbox-Elementen mit den Pfeiltasten. Zusätzlich gibt es Schnellnavigations- und Inhalts-Sprungmenüs, die jederzeit durch Drücken von Alt+1 oder als erste Elemente der Website über die Tastatur erreichbar sind. Der Hintergrundprozess sorgt außerdem dafür, dass bei auftauchenden Popups der Tastaturfokus auf das Popup gesetzt wird, sodass der Fokus nicht außerhalb des Popups verloren geht.
Nutzer können auch Shortcuts wie „M“ (Menüs), „H“ (Überschriften), „F“ (Formulare), „B“ (Schaltflächen) und „G“ (Grafiken) verwenden, um schnell zu bestimmten Elementen zu springen.
Unsere Website unterstützt gängige Browser und Assistenztechnologien, darunter Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera, Microsoft Edge sowie JAWS und NVDA.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit zu verbessern. Falls Sie Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns unter .