Mach dich stark!

Deine wichtigsten

Rechte als Patient*in

Du hast das Recht auf Sprachmittlung im Gesundheitswesen.

Wenn Du nicht genug deutsch sprichst, um Behandelnde zu verstehen, müssen ärztliche und psychotherapeutische Praxen und Kliniken gewährleisten, dass Du eine qualifizierte Übersetzung erhältst.

  1. Dein Recht auf Verständigung, d.h. die Pflicht zur verständlichen Aufklärung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im Rahmen des Patientenrechtegesetzes verankert. Der maßgebliche Paragraf hierfür ist Paragraf 630e BGB "Aufklärungspflichten". Das gilt grundsätzlich für alle ambulanten und stationären Einrichtungen im Gesundheitswesen.

  2. Paragraf 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BGB legt fest, dass die Aufklärung für Dich als Patient*in verständlich sein muss. Behandelnde sind verpflichtet Dich so über medizinische Maßnahmen aufzuklären, dass Du alle erhaltenen Angaben verstehst und auf dieser Basis eine informierte Entscheidung treffen kannst.

Obwohl § 630e BGB eine verständliche Aufklärung fordert, wird dies in der Realität nicht immer konsequent umgesetzt. Sprachbarrieren führen häufig zu unzureichender Aufklärung oder sogar zur Ablehnung von Behandlungen. Ein zentrales Problem ist die Kostenübernahme von Dolmetscher*innen. Diese ist rechtlich nicht geklärt. So greifen Mediziner*innen oft auf Angehörige, Mitarbeitende oder andere Patient*innen zurück, um die Kommunikation zu ermöglichen. Dies kann jedoch problematisch sein, da die Qualität der Übersetzung nicht immer gewährleistet ist. Manche Praxen und Krankenhäuser verwenden technische Hilfsmittel und Übersetzungsprogramme.

Du darfst Ärzt*innen wechseln und hast das Recht auf eine zweite Meinung.

  1. Bist Du in Deutschland gesetzlich versichert, hast Du das Recht, Deine eigene Akte einzusehen. Du kannst alle Daten als elektronische Abschrift mitnehmen. Das gilt für einzelne Praxen, sowie die gesammelten Daten bei Deiner Krankenkasse. Behandler*innen dürfen von Dir hierfür nur die Kosten für das Kopieren verlangen. Du kannst Laborwerte, Berichte oder Röntgenbilder jederzeit anderen Mediziner*innen vorlegen.
    Das ist wichtig, wenn Behandler*innen eine Diagnose stellen, der Du nicht vertraust. Zum Beispiel, wenn Deinen beschriebenen Symptomen nicht mit entsprechenden Untersuchungen nachgekommen wurde.
    Dein Recht auf Akteneinsicht, also die Einsicht in die eigene Patient*innenakte, ist im Patientenrechtegesetz (Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 630g BGB) festgeschrieben. Du hast ein Recht darauf, Einsicht in die vollständige Patient*innenakte zu erhalten.

  2. Zweitmeinungsverfahren

    Wenn Dir Mediziner*innen zu einem operativen Eingriff raten und Du Dir unsicher bist, ob Du dieser Einschätzung vertrauen kannst, hast Du das Recht die Meinung anderer Behandler*innen einzuholen. Das steht im Sozialgesetzbuch 5 unter Paragraf 27b.

    Weil es oft mehrere Behandlungsmöglichkeiten gibt, hast Du das Recht, Dir für eine weitere Meinung eine Praxis bzw. ein*e Mediziner*in frei auszusuchen.

Handlungs­empfehlungen

Green Flags/Gute Zeichen in der Gesundheitsversorgung

  • Medizinisches Personal und Behandler*innen hören Dir zu und protokollieren Deine Symptome.

  • Sie untersuchen die aktuellen Beschwerden, wegen derer Du vorstellig wirst. Sie erklären Dir ihre Befunde und von ihnen angedachte nächste Schritte.

  • Von Dir geäußerte körperliche und psychische Grenzen werden akzeptiert und geachtet.

Red Flags/Warnzeichen in der Gesundheitsversorgung

  • Medizinisches Personal und Behandler*innen sind abgewandt und nicht bei Dir.

  • Sie nehmen Deine aktuellen Beschwerden nicht ernst und untersuchen nicht die Symptome, wegen derer Du vorstellig bist.

  • Es kann gut sein, dass sie, ohne Dich zu untersuchen eine Diagnose stellen, die nichts mit ihrem Fachgebiet zu tun hat, z.B. Knieschmerzen, Schlafstörungen, Rückenschmerzen aufgrund vermeintlichen Übergewichts oder Bauchschmerzen wegen Stress oder anderer psychischer Probleme.

  • Dir wird eine Überweisung zu Expert*innen für die weitere Untersuchung Deiner Beschwerden verweigert.

  • Von Dir geäußerte körperliche und psychische Grenzen werden missachtet und eventuell kommentiert, bewertet oder aktiv kleingeredet.

Exit Strategien: Mögliche Auswege

Du kannst jederzeit die ärztliche Praxis wechseln.

Dir Behandler*innen zu suchen, die Dich und Deine Beschwerden ernst nehmen, kann Dein Leben retten und ist langfristig wichtig für Deine Gesundheit. Damit du Dich nicht lange auf die Suche nach anderen Fachärzt*innen machen musst, kannst du Dir (bist Du gesetzlich versichert) beim Terminservice der 116117, oder der dazugehörigen App, in deiner Umgebung die freien Termine mitteilen lassen.

Im Notfall

Du hast eine Kopfverletzung, Sehstörungen, Probleme beim Atmen, oder Schmerzen in der Brust, dann melde Dich schnellstmöglich beim ärztlichen Notdienst, als Notfall in einer anderen Praxis, oder gehe ins Krankenhaus.

Wenn Du medizinische Hilfe brauchst, aber kein lebensbedrohlicher Notfall vorliegt, (nachts, am Wochenende, oder wenn Du einen Hausbesuch brauchst), wähle die 116117.

Bleib bei Dir

Du hast den Eindruck, deine Behandler*innen und das medizinische Personal sind nicht bei Dir und hören Dir nicht zu? Bleib bei Dir und den Gründen, warum Du dort bist.

  • Benenne und wiederhole deutlich Deine aktuellen Beschwerden und Symptome und erkläre, warum Du da bist.

  • Frage nach, ob Du heute wegen der von Dir geäußerten Beschwerden untersucht wirst.

  • Erkundige Dich nach den nächsten Schritten.

  • Frag nach, was Du tun sollst, wenn Deine Beschwerden sich nicht bessern.

Finde Deine eigenen Grenzen heraus und respektiere sie konsequent

  • Äußere immer, wenn eine Behandlung (auch wenn es eine Routine Behandlung ist) Dir Schmerzen bereitet, oder auf andere Weise unangenehm ist.

  • Jede Person hat andere körperliche und psychische Grenzen und diese verhandelst Du immer mit Dir selbst und nicht mit Mediziner*innen.

  • Lass Dich nicht verunsichern! Wenn eine Behandlung wiederholt gegen deine Grenzen verstößt, brich die Behandlung ab und werde woanders vorstellig. Bis auf wenige Ausnahmen können die meisten Untersuchungen respektvoll, achtsam und in Abstimmung mit von Patient*innen geäußerten Schmerzgrenzen durchgeführt werden.

Mach Dich auf die Suche nach einer guten hausärztlichen Praxis

  • Hier bekommst Du die meisten Überweisungen, Krankschreibungen und Termine.

  • Hier sollte man Dich korrekt einschätzen können (das ist wichtig, wenn andere fachärztliche Praxen mit Deiner Erlaubnis Informationen über Dich einholen).

  • Hier solltest Du Dich gehört fühlen, wenn Du spezifische Symptome hast und ohne Probleme Überweisungen zu weiteren Untersuchungen erhalten.

Psychiatrie

  • Bevor Du selbstständig in eine Psychiatrie fährst, solltest Du, wenn möglich eine psychosoziale Beratungsstelle aufsuchen.

  • Entlastende Gespräche können eventuell bereits hier stattfinden und es kann darüber gesprochen werden, ob ein Klinikaufenthalt derzeit überhaupt die richtige Wahl für Dich ist.

  • Die tatsächlichen Rahmenbedingungen eines Aufenthaltes in der Psychiatrie sind oft andere, als Menschen es aus Mediendarstellungen erwarten würden. Außerdem gibt es unterschiedliche Einrichtungen und Kliniken für psychische Anliegen und dementsprechend verschiedene Vorgehensweisen, hier eine Behandlung anzufangen.