Praxen und Krankenhäuser
Die Beschwerde geht entweder direkt an die Arztpraxis oder das Krankenhaus (z.B. über das Beschwerdemanagement oder die Klinikleitung).
Gesetzliche Krankenkasse
Bei Beschwerden zu Ärzt*innen, Kliniken oder Behandlungen kann man sich an die eigene Krankenkasse wenden.
Ärztliche Organisation
Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) kümmert sich um gesetzlich versicherte Patient*innen. Beschwerden sind möglich, wenn z.B. eine Arztpraxis Behandlungen ohne Grund ablehnt.
Zahnärztliche Organisation
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen (KZVN) ist zuständig für Probleme mit Zahnärzt*innen – etwa bei Ablehnung oder unangemessenem Verhalten in der Zahnarztpraxis.
Datenschutzstelle Niedersachsen
Die Landesbeauftragte für Datenschutz Niedersachsen prüft Verstöße gegen Datenschutzregeln, z.B. bei ungewollter Weitergabe von Gesundheitsdaten durch Kliniken oder Praxen.
Landesärztekammer Niedersachsen
Die Ärztekammer Niedersachsen prüft, ob Ärzt*innen gegen berufliche Regeln verstoßen haben – etwa durch diskriminierendes Verhalten.
Patientenschutz
Die Landespatientenschutzbeauftragte Niedersachsen hilft Patient*innen bei ungelösten Beschwerden und Problemen im Gesundheitssystem – besonders wenn andere Stellen nicht reagiert haben.
Es gibt keine einheitlichen Abläufe für alle Praxen und Kliniken
Die Klinik oder Praxis prüft den Fall intern und gibt eine schriftliche Antwort
Eine Entschuldigung oder die Anpassung diskriminierender Vorgehensweisen sind möglich
Wenn keine zufriedenstellende Reaktion erfolgt, sollte die Ärztekammer Niedersachsen eingeschaltet werden
Reiche die Beschwerde schriftlich ein
Beschreibe den Vorfall möglichst genau (Datum, Ort, beteiligte Personen)
Stelle klar, was du als Reaktion von der Gegenseite erwartest (z.B. eine Entschuldigung oder Veränderung).
Manche Kliniken haben ein Online-Formular
Unterstützung bei Beschwerden über Krankenhäuser (z.B. zu wenig Personal oder schlechte Hygiene)
Hilfe bei Behandlungsfehlern und bei der Durchsetzung von Schadensersatz
Beratung und Hilfe auf Grundlage des Patientenrechtegesetzes
Bearbeitung von Beschwerden über Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Physiotherapeut*innen und andere Fachpersonen
Vereinbare ein Beratungsgespräch mit deiner Krankenkasse
Verfasse eine kurze Beschreibung des Falls und kläre die nächsten Schritte mit der Krankenkasse
Ein Gedächtnisprotokoll (eine Erinnerung in Stichpunkten, was passiert ist) ist hilfreich – bringe es zum Gespräch mit
Die Krankenkasse kann die betroffene Stelle (z.B. ein Krankenhaus oder eine Praxis) um eine Stellungnahme bitten
Hotline Patientenrechte (Bundesministerium für Gesundheit)
Tel.: 030 340 60 66-01
Nutze die Service-Hotline auf deiner Krankenkassenkarte oder auf der Webseite deiner Krankenkasse
Sie vertreten die Interessen von niedergelassenen Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen und Zahnärzt*innen
Sie sorgen dafür, dass es genug Ärzt*innen für gesetzlich Versicherte gibt
Sie kontrollieren, ob Ärzt*innen ihre Pflichten einhalten – z.B. die Behandlungspflicht gegenüber gesetzlich Versicherten
Es gibt keine festen Regeln für den Ablauf der Beschwerdebearbeitung
Die Rechtsabteilung prüft zunächst die Beschwerde
Die betreffende Ärztin oder der betreffende Arzt muss eine Stellungnahme abgeben
Die Beschwerde muss schriftlich mit folgenden Inhalten eingereicht werden
• Eigene Kontaktdaten
• Beschreibung des Vorfalls
• Datum, Ort und Namen der Beteiligten
• Unterschrift
• Eine Schweigepflichtentbindung muss mit eingereicht werden, damit die Stelle mit der Praxis sprechen dar
Unabhängige Kontrolle des Datenschutzes in Kliniken, Praxen und anderen Gesundheitseinrichtungen
Überprüfung von städtischen und landeseigenen Krankenhäusern auf Einhaltung der Datenschutzgesetze
Verhängen von Sanktionen oder Bußgeldern bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die Datenschutzbehörde kontaktiert die betroffene Klinik oder Praxis und fordert eine Stellungnahme an
Nach ungefähr 3 Monaten wird ein Ergebnis mitgeteilt
Wichtig: Wenn Schadensersatzansprüche bestehen, müssen diese selbst von der beschwerdeführenden Person zivilrechtlich gegen die Institution eingeklagt werden
Sie kann gestellt werden, wenn der Datenschutz verletzt wurde (z.B. unberechtigter Zugriff auf die Patientenakte, Weitergabe von Diagnosen)
Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht werden
Es gibt ein Online-Formular für die Beschwerde: Beschwerdeformular
Sie vertritt die beruflichen Interessen von Ärzt*innen
Sie organisiert Fort- und Weiterbildungen für Ärzt*innen
Sie ist zuständig für die Ausbildung von medizinischen Fachangestellten
Sie prüft Beschwerden, wenn Ärzt*innen gegen berufliche Regeln verstoßen
Es gibt keine festen, öffentlich bekannten Abläufe für die Bearbeitung
Die betroffene Ärzt*in, über die sich beschwert wurde, muss sich dazu äußern
Die Ärztekammer prüft dann, ob ein Verstoß gegen das Berufsrecht vorliegt
Die Bearbeitung einer Beschwerde kann lange dauern
Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht werden
Der Sachverhalt sollte genau beschrieben werden (Datum, Ort, Welche Personen waren beteiligt?)
Bitte eine Unterschrift und eine Schweigepflichtentbindung beilegen, damit die Ärztekammer mit der betroffenen Arztpraxis sprechen darf
Unterstützung von Patient*innen, die sich beschweren möchten
Koordination der Patientenfürsprecher*innen in Krankenhäusern und zuständig für deren Vernetzung und Weiterbildung
Einfluss auf gesundheitspolitische Entscheidungen in Niedersachsen Leitung der Beschwerdestelle Pflege
Mehr Informationen unter www.ms.niedersachsen.de
Die Patientenbeauftragte nimmt Kontakt mit der betroffenen Klinik oder Praxis auf und versucht, den Fall zu klären
Sie kann besonders dann helfen, wenn andere Beschwerdewege nicht erfolgreich waren oder keine Rückmeldung kam
Zusätzlich kann sie politisch auf Landesebene aktiv werden, um strukturelle Verbesserungen im Gesundheitssystem anzustoßen
Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht werden
Der Vorfall sollte genau beschrieben werden (Datum, Ort, Welche Personen waren beteiligt?)
Eine Unterschrift und eine Schweigepflichtentbindung müssen beigelegt werden
Formulare gegebenenfalls direkt auf der Webseite verfügbar
Rassismus macht krank Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir sind fest davon überzeugt, dass das Internet für alle zugänglich sein sollte, und setzen uns dafür ein, eine Website bereitzustellen, die für das größtmögliche Publikum zugänglich ist – unabhängig von den individuellen Umständen und Fähigkeiten.
Um dies zu erreichen, halten wir uns so strikt wie möglich an die Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) des World Wide Web Consortiums (W3C) auf Stufe AA. Diese Richtlinien erklären, wie Webinhalte für Menschen mit einer Vielzahl von Behinderungen zugänglich gemacht werden können. Die Einhaltung dieser Richtlinien hilft uns sicherzustellen, dass die Website für alle Menschen zugänglich ist: Blinde, Menschen mit motorischen Einschränkungen, Sehbehinderungen, kognitiven Beeinträchtigungen und mehr.
Diese Website verwendet verschiedene Technologien, um sie jederzeit so barrierefrei wie möglich zu machen. Wir nutzen eine Barrierefreiheits-Schnittstelle, die es Personen mit spezifischen Einschränkungen ermöglicht, die Benutzeroberfläche (UI) der Website anzupassen und nach ihren persönlichen Bedürfnissen zu gestalten.
Zusätzlich verwendet die Website eine KI-gestützte Anwendung, die im Hintergrund läuft und den Barrierefreiheitsgrad kontinuierlich optimiert. Diese Anwendung verbessert das HTML der Website, passt Funktionen und Verhalten für Screenreader an, die von blinden Nutzern verwendet werden, und optimiert die Tastatursteuerung für Personen mit motorischen Einschränkungen.
Falls Sie auf eine Fehlfunktion stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, freuen wir uns über Ihr Feedback. Sie können die Betreiber der Website über die folgende E-Mail-Adresse kontaktieren:
Unsere Website implementiert ARIA-Attribute (Accessible Rich Internet Applications) zusammen mit verschiedenen Verhaltensanpassungen, um sicherzustellen, dass blinde Nutzer mit Screenreadern die Website problemlos lesen, verstehen und nutzen können. Sobald ein Screenreader-Nutzer die Website betritt, erhält er sofort eine Aufforderung, das Screenreader-Profil zu aktivieren, um die Seite optimal zu navigieren. Hier sind einige der wichtigsten Anpassungen für Screenreader-Nutzer:
Optimierung für Screenreader: Ein Hintergrundprozess analysiert kontinuierlich die Website und stellt sicher, dass sie auch nach Updates weiterhin den Standards entspricht. Dabei werden Screenreadern über ARIA-Attribute relevante Informationen bereitgestellt. Beispielsweise liefern wir korrekte Formulartitel, Beschreibungen für interaktive Icons (Social-Media-Icons, Suchsymbole, Warenkorbsymbole usw.), Validierungshinweise für Formulareingaben und Rollenzuweisungen für Elemente wie Schaltflächen, Menüs und Modaldialoge (Popups). Zudem analysiert der Hintergrundprozess alle Bilder der Website und generiert automatisch eine aussagekräftige Beschreibung als ALT-Text für nicht beschriftete Bilder. Falls ein Bild Text enthält, wird dieser mithilfe einer OCR-Technologie (optische Zeichenerkennung) extrahiert. Screenreader-Anpassungen können jederzeit durch Drücken der Tastenkombination Alt+1 aktiviert werden. Screenreader-Nutzer erhalten zudem automatisch Hinweise zur Aktivierung des Screenreader-Modus.
Diese Anpassungen sind mit allen gängigen Screenreadern kompatibel, einschließlich JAWS und NVDA.
Optimierung der Tastaturnavigation: Der Hintergrundprozess passt das HTML der Website an und implementiert verschiedene Verhaltensanpassungen über JavaScript, um eine vollständige Bedienbarkeit per Tastatur zu ermöglichen. Dazu gehören das Navigieren mit den Tasten Tab und Shift+Tab, das Bedienen von Dropdown-Menüs mit den Pfeiltasten, das Schließen von Menüs mit Esc, das Auslösen von Schaltflächen und Links mit Enter sowie das Navigieren zwischen Radio- und Checkbox-Elementen mit den Pfeiltasten. Zusätzlich gibt es Schnellnavigations- und Inhalts-Sprungmenüs, die jederzeit durch Drücken von Alt+1 oder als erste Elemente der Website über die Tastatur erreichbar sind. Der Hintergrundprozess sorgt außerdem dafür, dass bei auftauchenden Popups der Tastaturfokus auf das Popup gesetzt wird, sodass der Fokus nicht außerhalb des Popups verloren geht.
Nutzer können auch Shortcuts wie „M“ (Menüs), „H“ (Überschriften), „F“ (Formulare), „B“ (Schaltflächen) und „G“ (Grafiken) verwenden, um schnell zu bestimmten Elementen zu springen.
Unsere Website unterstützt gängige Browser und Assistenztechnologien, darunter Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera, Microsoft Edge sowie JAWS und NVDA.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit zu verbessern. Falls Sie Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns unter .