Rassistische Vorfälle melden

im Gesundheitswesen in Niedersachsen

Wenn du im Gesundheitswesen rassistisch diskriminiert wirst, dann solltest du das melden. Es ist jedoch nicht ganz einfach herauszufinden, wo man den Vorfall melden kann. Hier kommt es darauf an, wo du Rassismus erlebt hast.
Auf dieser Seite haben wir dir die zuständigen Stellen zusammengefasst und geben dir eine kurze Übersicht über den Ablauf der Beschwerde.
Es ist grundsätzlich ratsam, sich von einer externen Antidiskriminierungsstelle begleiten zu lassen. Diese kann bei der Formulierung des Beschwerdeschreibens unterstützen oder eine erste Rechtsberatung durchführen.

Adressat*innen von Beschwerden

Praxen und Kranken­häuser

Die Beschwerde geht entweder direkt an die Arztpraxis oder das Krankenhaus (z.B. über das Beschwerde­management oder die Klinikleitung).

 

Gesetzliche Krankenkasse

Bei Beschwerden zu Ärzt*innen, Kliniken oder Behandlungen kann man sich an die eigene Krankenkasse wenden.

 

Ärztliche Organisation

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) kümmert sich um gesetzlich versicherte Patient*innen. Beschwerden sind möglich, wenn z.B. eine Arztpraxis Behandlungen ohne Grund ablehnt.

 

Zahnärztliche Organisation

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen (KZVN) ist zuständig für Probleme mit Zahnärzt*innen – etwa bei Ablehnung oder unangemessenem Verhalten in der Zahnarztpraxis.

 

Datenschutzstelle Niedersachsen

Die Landesbeauftragte für Datenschutz Niedersachsen prüft Verstöße gegen Datenschutzregeln, z.B. bei ungewollter Weitergabe von Gesundheitsdaten durch Kliniken oder Praxen.

 

Landesärztekammer Niedersachsen

Die Ärztekammer Niedersachsen prüft, ob Ärzt*innen gegen berufliche Regeln verstoßen haben – etwa durch diskriminierendes Verhalten.

 

Patientenschutz

Die Landes­patienten­schutz­beauftragte Niedersachsen hilft Patient*innen bei ungelösten Beschwerden und Problemen im Gesundheitssystem – besonders wenn andere Stellen nicht reagiert haben.

Praxen und Kranken­häuser

Zuständigkeit:

Bei Diskriminierung in einer Praxis ist der/die Inhaber*in verantwortlich. In Krankenhäusern kannst du dich an das Beschwerde­management, die Geschäftsführung, die ärztliche Leitung oder bei Datenschutz­verstößen an die datenschutzbeauftragte Person der Klinik wenden.

Weiteres Vorgehen:

  • Es gibt keine einheitlichen Abläufe für alle Praxen und Kliniken

  • Die Klinik oder Praxis prüft den Fall intern und gibt eine schriftliche Antwort

  • Eine Entschuldigung oder die Anpassung diskriminierender Vorgehensweisen sind möglich

  • Wenn keine zufriedenstellende Reaktion erfolgt, sollte die Ärztekammer Niedersachsen eingeschaltet werden

Beschwerde:

  •  Reiche die Beschwerde schriftlich ein

  • Beschreibe den Vorfall möglichst genau (Datum, Ort, beteiligte Personen)

  • Stelle klar, was du als Reaktion von der Gegenseite erwartest (z.B. eine Entschuldigung oder Veränderung).

  • Manche Kliniken haben ein Online-Formular

Kontakt:

Patientenfürsprecher*innen der Klinik (Kontaktdaten meist auf der Website der Klinik)

 

Ärztekammer Niedersachsen
Webseite: www.aekn.de
Tel.: 0511 380-02

Gesetzliche Krankenkassen

Aufgaben:

Gesetzliche Krankenkassen helfen Versicherten beim Einreichen von Beschwerden. Zu ihren Aufgaben zählen:
  • Unterstützung bei Beschwerden über Krankenhäuser (z.B. zu wenig Personal oder schlechte Hygiene)

  • Hilfe bei Behandlungsfehlern und bei der Durchsetzung von Schadensersatz

  • Beratung und Hilfe auf Grundlage des Patientenrechtegesetzes

  • Bearbeitung von Beschwerden über Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Physiotherapeut*innen und andere Fachpersonen

Mehr Informationen gibt es auf der Webseite www.bmj.de

Beschwerde:

  • Vereinbare ein Beratungsgespräch mit deiner Krankenkasse

  • Verfasse eine kurze Beschreibung des Falls und kläre die nächsten Schritte mit der Krankenkasse

  • Ein Gedächtnisprotokoll (eine Erinnerung in Stichpunkten, was passiert ist) ist hilfreich – bringe es zum Gespräch mit

  • Die Krankenkasse kann die betroffene Stelle (z.B. ein Krankenhaus oder eine Praxis) um eine Stellungnahme bitten

Kontakt:

Hotline Patientenrechte (Bundesministerium für Gesundheit)

Tel.: 030 340 60 66-01

 

Nutze die Service-Hotline auf deiner Krankenkassenkarte oder auf der Webseite deiner Krankenkasse

Ärztliche Organisation und Zahn­ärztliche Organisation

Kassen­ärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) und Kassen­zahn­ärztliche Vereinigung Niedersachsen (KZVN)

Zuständigkeit:

Die KVN (für Ärzt*innen und Psycho­therapeut*innen) und die KZVN (für Zahnärzt*innen) kümmern sich um die ambulante medizinische Versorgung in Niedersachsen und überwachen die vertrags­ärztlichen Pflichten.
  • Sie vertreten die Interessen von niedergelassenen Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen und Zahnärzt*innen

  • Sie sorgen dafür, dass es genug Ärzt*innen für gesetzlich Versicherte gibt

  • Sie kontrollieren, ob Ärzt*innen ihre Pflichten einhalten – z.B. die Behandlungspflicht gegenüber gesetzlich Versicherten

Mehr Informationen unter www.kvn.de

Weiteres Vorgehen:

  • Es gibt keine festen Regeln für den Ablauf der Beschwerdebearbeitung

  • Die Rechtsabteilung prüft zunächst die Beschwerde

  • Die betreffende Ärztin oder der betreffende Arzt muss eine Stellungnahme abgeben

Beschwerde:

  • Die Beschwerde muss schriftlich mit folgenden Inhalten eingereicht werden


    • Eigene Kontaktdaten

    • Beschreibung des Vorfalls

    • Datum, Ort und Namen der Beteiligten

    • Unterschrift

    • Eine Schweige­pflichtent­bindung muss mit eingereicht werden, damit die Stelle mit der Praxis sprechen dar

Kontakt:

Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen
Tel.: 0511 380-3800
E-Mail: info@kvn.de
 
Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen
Tel.: 0511 84050
E-Mail: info@kzvn.de

Datenschutz­beauftragte des Landes Niedersachsen

Aufgaben:

Die Datenschutzbeauftragte ist eine unabhängige Stelle. Sie überwacht den Schutz von persönlichen Daten – auch im Gesundheitsbereich. Zu ihren Aufgaben zählen:
  • Unabhängige Kontrolle des Datenschutzes in Kliniken, Praxen und anderen Gesundheitseinrichtungen

  • Überprüfung von städtischen und landeseigenen Krankenhäusern auf Einhaltung der Datenschutzgesetze

  • Verhängen von Sanktionen oder Bußgeldern bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Mehr Informationen unter www.lfd.niedersachsen.de

Weiteres Vorgehen:

  • Die Datenschutzbehörde kontaktiert die betroffene Klinik oder Praxis und fordert eine Stellungnahme an

  • Nach ungefähr 3 Monaten wird ein Ergebnis mitgeteilt

  • Wichtig: Wenn Schadensersatzansprüche bestehen, müssen diese selbst von der beschwerdeführenden Person zivilrechtlich gegen die Institution eingeklagt werden

Beschwerde:

  • Sie kann gestellt werden, wenn der Datenschutz verletzt wurde (z.B. unberechtigter Zugriff auf die Patientenakte, Weitergabe von Diagnosen)

  • Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht werden

  • Es gibt ein Online-Formular für die Beschwerde: Beschwerdeformular

Kontakt:

Landesbeauftragte für Datenschutz Niedersachsen
Tel.: 0511 120-4500
E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de

Landes­ärzte­kammer Niedersachsen

Aufgaben:

Die Landesärztekammer ist eine wichtige Stelle für Ärzt*innen in Niedersachsen.
  • Sie vertritt die beruflichen Interessen von Ärzt*innen

  • Sie organisiert Fort- und Weiterbildungen für Ärzt*innen

  • Sie ist zuständig für die Ausbildung von medizinischen Fachangestellten

  • Sie prüft Beschwerden, wenn Ärzt*innen gegen berufliche Regeln verstoßen

Mehr Informationen unter www.aekn.de

Weiteres Vorgehen:

  • Es gibt keine festen, öffentlich bekannten Abläufe für die Bearbeitung

  • Die betroffene Ärzt*in, über die sich beschwert wurde, muss sich dazu äußern

  • Die Ärztekammer prüft dann, ob ein Verstoß gegen das Berufsrecht vorliegt

  • Die Bearbeitung einer Beschwerde kann lange dauern

Beschwerde:

  • Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht werden

  • Der Sachverhalt sollte genau beschrieben werden (Datum, Ort, Welche Personen waren beteiligt?)

  • Bitte eine Unterschrift und eine Schweigepflichtentbindung beilegen, damit die Ärztekammer mit der betroffenen Arztpraxis sprechen darf

Kontakt:

Ärztekammer Niedersachsen
Tel.: 0511 380-02
E-Mail: info@aekn.de

Landes­pa­tien­ten­schutz­beauf­tragte Niedersachsen

Aufgaben:

Die Landes­patienten­schutz­beauf­tragte ist eine Ansprechperson für Menschen, die Probleme im Gesundheits- oder Pflegebereich haben. Zu ihren Aufgaben zählen:
  • Unterstützung von Patient*innen, die sich beschweren möchten

  • Koordination der Patientenfürsprecher*innen in Krankenhäusern und zuständig für deren Vernetzung und Weiterbildung

  • Einfluss auf gesundheitspolitische Entscheidungen in Niedersachsen Leitung der Beschwerdestelle Pflege

Mehr Informationen unter www.ms.niedersachsen.de

Weiteres Vorgehen:

  • Die Patientenbeauftragte nimmt Kontakt mit der betroffenen Klinik oder Praxis auf und versucht, den Fall zu klären

  • Sie kann besonders dann helfen, wenn andere Beschwerdewege nicht erfolgreich waren oder keine Rückmeldung kam

  • Zusätzlich kann sie politisch auf Landesebene aktiv werden, um strukturelle Verbesserungen im Gesundheitssystem anzustoßen

Beschwerde:

  • Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht werden

  • Der Vorfall sollte genau beschrieben werden (Datum, Ort, Welche Personen waren beteiligt?)

  • Eine Unterschrift und eine Schweigepflichtentbindung müssen beigelegt werden

  • Formulare gegebenenfalls direkt auf der Webseite verfügbar

Kontakt:

Landespatientenschutzbeauftragte Niedersachsen
Tel.: 0511 120-4013
E-Mail: patientenschutz@ms.niedersachsen.de